Seit Juli 2015 haben alle niederländischen Angestellten einen gesetzlichen Anspruch auf Telearbeit, der zugleich auch als wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeitsförderung verstanden wird.
Demnach können in den Niederlanden nunmehr alle Angestellten Telearbeit beantragen. Der Antrag kann seither lediglich abgelehnt werden, wenn durch die Nutzung von Telearbeit:
- die Dienstplanung unmöglich wird bzw. wie im Falle von Busfahrten oder Reinigungsdiensten die Arbeit physische Präsenz voraussetzen
- schwere Sicherheitsrisiken durch die Arbeit an einem anderen Ort bestehen
- untragbare finanzielle Schäden entstehen.
Lehnt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Antrag auf Telearbeit ab, ohne einen dieser Gründe glaubhaft machen zu können, können die Beschäftigten gerichtlich gegen den Entscheid vorgehen. Linda Voortmann, die sich als Parlamentsabgeordnete der Grünen für das Gesetz besonders stark gemacht hat, freut sich über diesen Erfolg.
Für sie ist das Recht auf Telerabeit gleichzeitig ein Recht auf einen Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben. Auch sieht sie in dem Gesetz einen wichtigen Baustein in der groß angelegten Reform des Pflegesystems. Die eingesparten Arbeitswege können in Familienzeit umgewandelt, die Arbeit kann mit Blick auf die familiären Belange flexibler gestaltet werden.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbst sind weniger begeistert. Die Arbeitgebervereinigung VON-NCW bezeichnet das Gesetz im „Financieele Dagblad“ als „Ärgernis“, Absprachen über den Arbeitsort sei eine Angelegenheit zwischen Arbeitgebenden und Angestellten. Die bisherige Handhabung sei vollkommen ausreichend gewesen. Tatsächlich arbeitet ein Drittel der niederländischen Arbeitnehmer zumindest teilweise im Home Office. Von 2008 – 2012 stieg die Zahl um ca. 30% und die Tendenz ist weiterhin steigend. Die Auswirkungen des Gesetzes bleiben abzuwarten.