In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 23.02.2015 sprachen sich alle anwesenden Experten für die Einführung einer Frauenquote aus. In dem Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Frauenquote bei Führungspositionen sehen die Experten jedoch Nachbesserungsbedarf.
Der Regierungsentwurf wird nach Ansicht von Marion Eckertz-Höfer (ehemalige Präsidentin vom BVerwG Leipzig) „keine nennenswerten Verbesserungen“ bringen. Es ist eher anzunehmen, dass er zu Akzeptanzproblemen und zu einer Zunahme von Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen wird.
Kristin Rose-Möhring (Vorsitzende des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden) kritisierte besonders die neutrale Geschlechteransprache im Gesetzesentwuf. Diese sei falsch, da es strukturelle Benachteiligungen nur bei Frauen und nicht bei Männern gibt. Ihrer Meinung nach sei es besser, auf das Gesetz zu verzichten, wenn der Entwurf nicht überarbeitet wird, da sich ansonsten die Situation verschlechtert.
Diese sogenannte Männerquote wurde auch von mehreren Juristen unter den Experten kritisiert. Die Männerquote sei verfassungswidrig, da Männer nicht benachteiligt werden. Daher fordert Martin Heidebach (LMU München), dass dieser Passus gestrichen wird. Er stuft die „starre“ Quote von 30 Prozent zwar als gerechtfertigt, aber auch als „verfassungsrechtlich und europarechtlich riskant“ ein.
Ein weiterer Kritikpunkt stellt die Sanktion des „leeren Stuhls“ dar. Diese wird von Professor Kay Windthorst (Stiftung Familienunternehmen) als „sehr drastisch“ bewertet, vor allem da hier die Sanktionsmaßnahmen varieren sollen. Im Gremienentsendungsgesetz wird ein Verstoß gegen die Quote nur zu Berichtspflichten führen, während ein Verstoß bei Unternehmen ohne Bundesbeteiligung zur Nichtigkeit der Vorstandsentscheidung führen soll.
Lesen Sie nachfolgend die gesamte Mitteilung des Deutschen Bundestags mit weiteren Stimmen zum Gesetzesentwurf:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_02/-/362428