„Die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht“, urteilt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) auf seiner Website. Das Ehegattensplitting bevorzuge einseitig die Ehe gegenüber anderen Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende. Alleinerziehende wollen in der Steuerklasse II nicht länger als Familie zweiter Klasse benachteiligt werden. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.
„Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II als Familie zweiter Klasse abgespeist werden“, verlangt Bundesvorsitzende Edith Schwab, „das ist schlicht ungerecht“. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Dieser stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro.
„Wir fordern mit unserer Kampagne, die Steuerklasse II an den Grundfreibetrag zu koppeln, derzeit 8.137 Euro.“ Désirée Nick, prominente Botschafterin des VAMV, wirbt für die Kampagne: „Alleinerziehende müssen auch steuerrechtlich als gleichwertige Familie behandelt werden! Deshalb unterstütze ich die Kampagne des VAMV voll und ganz. Machen auch Sie mit, indem Sie online unterschreiben!“ Die Entertainerin engagiert sich für die Ziele des Lobbyverbandes für Alleinerziehende.
Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung. Solange es das Ehegattensplitting gibt, muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den Grundfreibetrag gekoppelt werden. „Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, betont Schwab.
Zwar gäbe es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. „Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum, den er endlich nutzen sollte!“, argumentiert der Verband.
Forderung:
Die Unterzeichnenden fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz deutlich anzuheben und regelmäßig anzupassen. Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags an den Grundfreibetrag, derzeit 8.354 Euro.
Die Kampagne läuft noch bis Ende 2014. Wir werden die Unterschriften an die Politik überreichen.
Weitere Infos und Möglichkeiten zur Unterzeichnung:
https://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-steuerklasse-ii.html
Und zum Kampagnenfilm:
http://www.youtube.com/watch?v=5rUpYoyKYPw