Frauenquote
Gesetzentwurf zur Frauenquote

woman-690036_960_720In einem gemeinsam von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas erarbeiteten Gesetzentwurf werden verbindliche Ziele für eine bessere Förderung von Frauen in den Führungsetagen von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung formuliert. Der Entwurf sieht sowohl eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen als auch eine Reform der jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst betreffen, vor. Das Gesetz soll am 11. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden und ab 2016 verbindlich sein.

Das Gesetz sieht in der letzten dem Kompetenzbüro vorliegenden Entwurfsfassung (9. September 2014)  eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte von 108 börsennotierten Unternehmen vor. Genauer gesagt geht es um 170 Aufsichtsratmandate. Wenn ein Unternehmen die 30 Prozent Regelung nicht erreicht, ist als Sanktion vorgesehen, dass es das Mandat nicht besetzen darf. Laufende Mandate sollen nicht angetastet werden. Diese Art der Sanktion erscheint der Bundesfamilienministerien wirkungsvoller als eine Geldstrafe, da kein Aufsichtsrat mit weniger Stimmen dastehen möchte.

Manuela Schwesig verspricht sich im Interview mit dem Deutschlandfunk am 26.11.2014. von der Frauenquote einen Kulturwandel in der Arbeitswelt.

Für die rund 3.500 mittelständischen Unternehmen in Deutschland gilt keine Mindestquote, sondern weiterhin das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung. Sie sollen sich eigene Zielvorgaben hinsichtlich des Frauenanteils in den Führungsetagen setzen. Hierbei unterliegen die Unternehmen einem Veröffentlichungszwang. Das bedeutet, dass sie die selbst gesteckte Quote einmal pro Jahr offen legen müssen.

Der Gesetzesentwurf, der laut Pressemeldungen am 25. November 2014 auf dem Koalitionsgipfel beschlossen wurde, lag dem Kompetenzbüro bei Redaktionsschluss nicht vor.*

*Antwort des Familienministeriums vom 27.11. auf die Anfrage des Kompetenzbüros: „Da sich der Gesetzentwurf noch in der Feinabstimmung befindet, besteht vor dem Kabinetttermin keine Möglichkeit, diesen zu versenden. Da der Entwurf am 11. Dezember 2014 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, ist er sehr bald auch öffentlich zugänglich. Er kann dann direkt über den Server des Bundestages heruntergeladen werden.“
 

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