Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen. Das Gesetzt schafft eine erste verbindliche Rechtsgrundlage zur Förderung der Entgeltgleichheit.
Bundesministerin Manuela Schwesig freut sich über einen Etappensieg. „Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Schwesig.
Das Gesetz gewährt Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen in ihren Unternehmen. Werden Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt?
Arbeitgeber*innen mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wen wie bezahlen. Arbeitgeber*innen mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.