Unternehmen können ab sofort Fördermittel zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote beantragen!
Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Unternehmen, die betriebliche Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten entwickeln oder ausbauen wollen. Bis Ende 2022 stehen dafür bis zu neun Millionen Euro bereit.
Die Förderung finanziert die Einrichtung neuer Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung und erleichtert die Startphase. Gefördert werden zudem neue Plätze in der Kindertagespflege, die Einrichtung eines Notfallangebotes oder der Aufbau einer Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Als Anschubfinanzierung konzipiert werden die Fördermittel für bis zu zwei Jahren bereitgestellt.
Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Für neue Plätze in der betrieblichen Ferienbetreuung werden als Zuschuss zu den Ausgaben bis zu 25 Euro pro Ganztagsplatz und Tag gewährt.
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, besonders an kleine und mittlerere Unternehmen. Eine Förderung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten zusammenarbeitet.
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“. Zur Umsetzung des Programms hat das BMFSFJ eine Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet. Über die kostenlose Hotline können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und alle Interessierten über die Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das neue Förderprogramm informieren.
Mehr Informationen finden Sie unter
www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung.
Telefon: 0800-0009838 (kostenlos)
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr