BASF ein Stück voraus:
Sechs Jahre Anspruch auf Pflegezeit

Best Practice Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei BASF Coatings GmbH Münster

„Wir wissen, dass die Nachfrage unserer Beschäftigten zu Pflegethemen größer ist als beispielsweise zum Thema Kinderbetreuung“, erklärt Petra Kneppe vom Human Ressource Management der BASF Coatings GmbH Münster. Sie berichtet, dass häufiger die Kurzzeitpflege, also eine Freistellung von bis zu zehn Tagen, in Anspruch genommen wird. Das Unternehmen bietet pflegenden Angehörigen schon seit vielen Jahren sehr flexible Arbeitszeit- und Freistellungsregelungen an. So ist beispielsweise schon seit Anfang der 90er Jahre eine komplette Freistellung für die Pflege von Angehörigen bis zu zwei Jahren möglich. Im Herbst 2012 schlossen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung eine Betriebsvereinbarung zur Familienpflegezeit ab, die erheblich weiter geht als die gesetzlichen Regelungen.

„Ziel war, die Familienpflege so unkompliziert wie möglich und auch wesentlich umfassender zu gestalten“, berichtet Petra Kneppe.

Sechs Jahre statt zwei

Im Unterschied zur gesetzlichen Familienpflegezeit, die eine freiwillige Vereinbarung vorsieht, geht BASF viel weiter: die Familienpflegezeit wurde als Anspruch für alle Festangestellten formuliert, die länger als sechs Monate beschäftigt sind und ihre Angehörigen zuhause pflegen. Eine Ablehnung der Familienpflegezeit darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen. Während das Gesetz nur zwei Jahre Pflegezeit einräumt, ist bei der BASF eine wesentlich realistischere Pflegezeit von bis zu sechs Jahren möglich. Beschäftigte haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für die Dauer von sechs Monaten bis maximal sechs Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren.

Darlehen unkompliziert und ohne Arbeitnehmerversicherung

Das reduzierte Teilzeitgehalt kann mit einem betriebseigenen Darlehen aufgestockt werden. Dafür müssen keine komplizierten Anträge ausgefüllt werden. Die zusätzliche Versicherung, zu der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet wurden, fällt weg, denn das Darlehen kommt direkt von der BASF. Es ist zinslos und wird über zwei Jahre in monatlichen Raten ausgezahlt, dazu übernimmt das Unternehmen auch den geldwerten Vorteil. Die Rückzahlung kann nach zwei Jahren erfolgen, es kann aber auch (im Unterschied zur gesetzlichen Regelung) gestundet oder in einem Betrag zurückgezahlt werden, je nachdem, wie es die individuelle Situation erfordert.

Bis zu zwei Jahre komplett aussteigen möglich

Wie bisher können Angestellte in besonders anspruchsvollen Pflegesituationen auch weiterhin bis zu zwei Jahre unbezahlt aus ihrem Job aussteigen. Bisher mussten sie hierfür kündigen, erhielten aber eine Wiedereinstellungszusage. Inzwischen ist es möglich, für zwei Jahre in ein ruhendes Dienstverhältnis zu wechseln. Das ist erheblich einfacher zu gestalten und auch Ansprüche, z. B. an die Pensionskasse, können so aufrechterhalten werden.

Ab Pflegestufe 0

Pflegebedürftige Menschen werden, entsprechend des Grades ihres Hilfebedarfs, in Pflegestufen eingestuft. Insgesamt gibt es drei Pflegestufen: Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit, Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit. Während die gesetzliche Familienpflegezeit ab Stufe I beantragt werden kann, setzt die Betriebsvereinbarung der BASF viel früher an und schließt Pflegebedürftige mit der Pflegestufe „0“ mit ein. Das heißt zum Beispiel Angehörige mit so genannter eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung) können ebenfalls gepflegt werden.

Betriebsinterne Beratungsstelle

Seit Kurzem gibt es bei der BASF Coatings GmbH in Münster eine eigene Sozial- und Pflegeberatung, bei der auch die Familienpflegezeit beantragt werden kann. Außerdem kooperiert das Unternehmen mit einem externen Dienstleister, der Beratungs- und Vermittlungsleistungen für die Beschäftigten anbietet.

Petra Kneppe ist mit der Regelung zufrieden: „Wie stark die Familienpflegezeit von unseren Beschäftigten in Anspruch genommen wird, das werden jetzt sehen.“

(Gespräch: M. Kaspar)

Weitere Best Practise Beispiele zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege finden Sie auf derInternetpräsenz von berufundfamilie: http://www.beruf-und-familie.de/index.php?c=26&sid=&chk_archiv=&iPage=1


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