Arbeitszeitkonten gewinnen als eine Möglichkeit, Arbeitszeiten zu flexibilisieren, an Bedeutung. Aktuell bietet etwas mehr als jeder dritte Arbeitgeber solche Konten an. D.h. dass etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten mittels Kontenregelung flexibel an familiäre oder private Belange anpassen kann.
Es dominieren Modelle, die eine kurzfristige Anpassung der Arbeitszeit ermöglichen. In vier von zehn Betrieben liegt der Ausgleichszeitraum zwischen einem halben und einem ganzen Jahr. 60 Prozent arbeiten ohne festen Ausgleichszeitraum. Langzeitkonten, in denen längere Freistellungen möglich wären, bilden nach wie vor die Ausnahme. Lediglich zwei Prozent der Betrieben, bieten ihren Beschäftigten diese Möglichkeit an. Als wesentliche Gründe für den geringen Verbreitungsgrad von Langzeitkonten führen die Autoren dieser Studie die gesetzlichen Hürden an. Gleichzeitig sehen sie aber ein wachsende Nachfrage nach mittelfristiger Freistellung in Form von Sabbaticals.
Besonders stark verbreitet sind Arbeitszeitkonten in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten. Von ihnen führten bereits 81 Prozent, wohingegen lediglich jedes vierte Kleinunternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu maximal neun Beschäftigten mit Arbeitszeitkonten arbeitet.
Arbeitszeitkonten sind auch nach Branchen unterschiedlich stark verbreitet. Besonders offen sind öffentliche Verwaltungen und Sozialversicherungen. Deutlich unterrepräsentiert sind Betriebe der Finanz- und Versicherungsdienstleiter sowie im Gastgewerbe.
Ellguth, Peter; Gener, Hans-Dieter und Ines Zapf (2018): Arbeitszeiten in Betrieben und Verwaltungen. Flexible Arbeitszeitgestaltung wird immer wichtiger, in: IAB-Kurzbericht, 15/2018. http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1518.pdf.