Guten Tag,
aus aktuellem Anlass habe ich für Sie in diesem Online-Journal vier Gesetzentwürfe aus den Themenschwerpunkten meiner Arbeit unter die Lupe genommen und die wichtigsten Aspekte dazu zusammengestellt.
Der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verzahnt das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz enger miteinander und entwickelt diese weiter. Das ElterngeldPlus verlängert die Möglichkeit des Elterngeldbezugs, führt einen Partnerschaftsbonus ein und flexibilisiert die Elternzeit. Die beschlossene Grundgesetzänderung macht den Weg frei für eine mögliche Verstetigung des Professorinnenprogramms und mögliche Verbesserungen für wissenschaftiche Miterabeiter/innen mit Familie. Abschließend gebe ich die wesentlichen Inhalte der kontrovers diskutierten Frauenquote wieder.
Spätherbstliche Grüße
Ihre Elisabeth Mantl
Gesetzesentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Am 1. Januar 2015 tritt der Gesetzesentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Er verzahnt die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander und entwickelt diese weiter. Es enthält gute Ansätze und setzt wichtige Signale. Allerdings bleibt die Gegenfinanzierung mit Ausnahme der zehntägigen Pflegezeit nach wie vor Privatangelegenheit. Ausführliche Informationen und einen Kommentar zu den neuen Regelungen finden Sie hier -> Weiterlesen (pdf)
Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus
Wie das neue Pflegegesetz tritt das Elterngeld Plus zum 1. Januar 2015 in Kraft. Es kann aber nur von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das ElterngeldPlus ermöglicht Eltern, die in Teilzeit arbeiten, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein „normaler“ Elterngeldmonat kann finanziell auf zwei ElterngeldPlus-Monate gestreckt werden. Mit dem neuen Partnerschaftsbonus sind insgesamt 28 Monate Eltergeld Plus möglich. Die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wir haben die Änderungen und einen Kommentar für Sie zusammengestellt. -> Weiterlesen (pdf)
Grundgesetzänderung zur Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Familienpolitisch indirekt von Bedeutung ist die am 19.09.2014 beschlossene Grundgesetzänderung. Sie ermöglicht, dass sich der Bund künftig auch an der Grundfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beteiligen kann. Damit wird eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden ermöglicht. Die Gesetzesänderuung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Weiterlesen →
Gesetzentwurf zur Frauenquote
In einem gemeinsam von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas erarbeiteten Gesetzentwurf werden verbindliche Ziele für eine bessere Förderung von Frauen in den Führungsetagen von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung formuliert. Der Entwurf sieht sowohl eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen als auch eine Reform der jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst betreffen, vor. Das Gesetz soll am 11. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden und ab 2016 verbindlich sein. Weiterlesen →