Verbesserungen für pflegende Erwerbstätige könnte die Neuausrichtung der Pflegeversicherung bringen, die nur wenige Monate nach dem Familienpflegezeitgesetz, nämlich am 28.3.2012, verabschiedet wurde.[1]
Im Fokus der Reform steht die verbesserte Unterstützung demenziell erkrankter Menschen und ihrer ambulanten Versorgung. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird überarbeitet und die Leistungen über die körperlichen Einschränkungen hinaus ausgeweitet. Geplant ist des Weiteren der Ausbau der ambulanten Versorgung für demenzielle erkrankte Menschen. Die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten sollen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ausgeweitet und die Leistungsinanspruchnahme flexibilisiert werden. Angehörige sollen stärker entlastet werden, etwa über die Verbesserung der Beratung und den Ausbau von Wohngruppen für demenziell Erkrankte.
Geplant ist des Weiteren eine gezielte Entlastung pflegender Angehöriger, z.B. durch die Berücksichtigung von anstehenden Rehamaßnahmen in der Krankenversicherung. Zudem soll es die Inanspruchnahme einer Auszeit erleichtern. Das Pflegegeld soll zur Hälfte weitergezahlt werden.
[1] www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2012/2012_01/120328_PM_18_neu_Pflegeneuausrichtungsgesetz.pdf