Familienpflegezeitgesetz – Kritik der Sozialverbände

Das Bundesfamilienministerium sieht die Familienpflegezeit als zeitgemäße Antwort auf den demografischen Wandel und die prognostizierte Zunahme der Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft. Sie biete gleich mehrere Vorteile: Pflegende Angehörige könnten Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren, Pflegebedürftige könnten besser von ihren Familienangehörigen gepflegt werden und den Unternehmen blieben – ohne finanziellen Mehraufwand – qualifizierte Beschäftigte erhalten.

Sozialverbände und Opposition formulierten allerdings bereits bei Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs heftige Kritik. Im Großen und Ganzen schließt diese an die in sozialwissenschaftlichen und gerontologischen Forschungsarbeiten entwickelten Handlungsempfehlungen an. Kritik und Forderungen zur Verbesserung der Gesetzeslage kreisen deshalb im Wesentlichen um vier Punkte:

  1. die weitere Verfestigung der unentgeltlichen, vor allem von Frauen übernommenen Familienpflege,
  2. die damit verbundene fehlende finanzielle Kompensation der Arbeitszeitverkürzung,
  3. die unterbliebene Stärkung der Rechte pflegender Angehöriger sowie
  4. die zeitliche Befristung der Maßnahme.

Sozialverbände und Opposition kritisieren, dass das Familienpflegezeitgesetz die Verortung von Pflege im privaten Umfeld  fortschreibe und zur Entlastung der Pflegeversicherung weiter vor allem auf die Bereitschaft der Angehörigen zur unentgeltlichen Fürsorgearbeit setze.


Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit für Arbeitnehmer. So sei es dringend geboten neben den Rechten der Pflegebedürftigen auch die Rechte der Pflegenden zu stärken. Insofern könne man zwar der Befristung der Pflegezeit zustimmen, nicht jedoch der Tatsache, dass die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit von der Zustimmung des Arbeitgebers abhänge. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitgeber sei eine Brüskierung der Pflegenden. Die Familienpflegezeit komme einem Nichthandeln gleich, da für pflegende Angehörige nichts gewonnen sei, so Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtverbandes. Der Verband tritt für die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine dreijährige Familienpflegezeit ein und fordert darüber hinaus eine finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger analog zum Elterngeld. „Was pflegende Angehörige brauchen ist dreierlei: einen klaren einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Jüttner.

Nach Vorstellung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sollten die Arbeitnehmer/innen für die Dauer der Pflegezeit eine staatliche Lohnersatzleistung von 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhalten, höchstens jedoch 1800 Euro.[1]


Auch die Arbeiterwohlfahrt fordert einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler weist darauf hin, dass rund 40 Prozent der Hauptpflegepersonen  erwerbstätig seien. „Die bisherigen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Familienpflegezeit sind enttäuschend“, kritisiert Stadler. „Abgesehen vom fehlenden Rechtsanspruch werden die Betroffenen mit unklaren Regelungen und Beiträgen zur Ausfallpflichtversicherung belastet.“ Pflegende Angehörige benötigten vor allem einen selbstbestimmten Anspruch auf Beratung, kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten ohne Lohnverlust und einen Anspruch auf Kuren, um die eigene Gesundheit zu erhalten.[2]


SozialVerbandDeutschland-Präsident Adolf Bauer äußerte sich dahingehend, dass der verabschiedete Gesetzentwurf das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht lösen werde. Im Zentrum der Kritik steht auch bei ihm der fehlende Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit. Solange diese Gretchenfrage in der Pflegepolitik nicht beantwortet ist, so Bauer, werden auch die aktuellen und anerkennenswerten Bemühungen der Bundesregierung scheitern. Zudem bestehe die Gefahr, dass nur wenige Erwerbstätige von dem Gesetz profitieren. Denn der vorgesehene Gehaltsverzicht von bis zu 25 Prozent ist für viele Menschen nicht zu stemmen.[3]


Kritisch positioniert hat sich auch der Familienbund der Katholiken. Auch er kritisiert, dass die Regelung nur für vollzeitbeschäftigte Pflegende gilt, die Pflegezeit auf zwei Jahre begrenzt ist, und die Finanzierung der Pflegezeit ausschließlich den Pflegenden selbst überlassen bleibt. Zudem bliebe ungeklärt, was mit Angehörigen geschehe, die eine Minderung ihres Einkommens von 25 Prozent über zwei Jahre nicht schultern könnten und eine Halbtagsbeschäftigung neben einer Pflege nicht zu leisten ist.[4]


Der Deutscher Frauenrat fordert kurzfristig beantragbare, zeitlich begrenzte Freistellungen für Not- und Härtefälle, Lohnersatzleistung, einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit mit Kündigungsschutz, die Bewertung arbeitslos gemeldeter Pflegender als für den Arbeitsmarkt vermittelbar sowie die Stärkung der Rechte von Berufsrückkehrer/innen. Mit Blick auf das neue Familienpflegezeitgesetz fragt der DFR, wie das Modell funktionieren solle, wenn viele der pflegenden Frauen ohnedies bereits in Teilzeit arbeiten. Er kritisiert, dass auch das neue Gesetz implizit die Verantwortung für die häusliche Pflege vor allem Frauen übertrage. Zudem fordere es von den Frauen alles ab, gebe aber wenig zurück. Des Weiteren suggeriere das Gesetz, dass Pflege jede/r kann – was in der Sache aber falsch sei und was zudem die Tätigkeit ausgebildeter Pflegekräfte entwerte.[5]


[1] www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/A4_sozialpolitisch_web.pdf;  Der Paritätische Gesamtverband (Hg.): Paritätisches Konzept für ein Familienpflegegeld, Berlin 2011

[2] www.awo.org/fileadmin/user_upload/pdf-dokumente/Standpunkte/Positionspapier_zur_Vereinbarkeit_von_Pflege_und_Beruf_end.pdf

[3] www.herner-sozialforum.de/archives/730

[4] BASGO Nachrichten, 04/2010, S. 23

[5] BASGO Nachrichten, 04/2010, S. 23


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