Das Evaluationsgremium der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das vor zehn Jahren verabschiedet wurde, einer kritischen Überprüfung unterzogen und dringenden Reformbedarf festgestellt. Evaluiert wurden sowohl die rechtlichen Bestimmungen als auch seine praktische Wirksamkeit.
Die wichtigsten Empfehlungen haben wir hier für Sie aufgelistet:
- Ausweiten der Zielgruppen (Verdeutlichen, dass Geschlecht alle Geschlechtsidentitäten umfasst, nicht nur Frauen und Männer)
- Präzisieren von Begrifflichkeiten (Lebensalter statt Alter)
- Erweiterung des Schutzes vor sexueller Belästigung auf alle Lebensbereiche (nicht nur das Arbeitsleben)
- Unterstützung der Anwendung positiver Maßnahmen (Betriebsvereinbarungen, Gleichstellungspläne, etc.)
- Erweiterung der Pflicht zur diskriminierungsfreien Ausschreibung und Erfassen von diskriminierungsbedingten Kündigungen
- Einschränken des Spielraums für die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen (z.B. in Bezug auf Lebensalter)
- Differenzierte Behandlung der Kirchenklausel (religionsbegründete Einstellung nur im verkündigungsnahen Bereich, nicht bei Ärzt_innen/Krankenpfleger_innen/Erzieher_innen)
- Konkretisierung der Regelungen zum Arbeits- und Zivilrecht bei Dritten (Arbeitskolleg_innen/Geschäftsparter_innen/Kund_innen)
- Aufheben der Beschränkung des Schutzes vor Diskriminierung wegen der Weltanschauung auf das Arbeitsrecht
- Stärkung der Rechte auf Beschwerde und Verlängerung der Beschwerdefristen
- Ausweiten des Entschädigungsanspruchs
- Erweitern der Beweislasterleichterung
- Stärken der Antidiskriminierungsstelle