Auszug aus der Pressemitteilung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 24.04.15:
„Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ bieten wir Unternehmen konkrete finanzielle Unterstützung. Damit gelingt es erfahrungsgemäß besonders gut, die eigene Arbeit mit dem Familienleben zu vereinbaren. Denn die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern können passgenau aufeinander abgestimmt werden. Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Arbeitgeber“, betont Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Die Förderung ist als maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren.
Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber aller Unternehmensgrößen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen. Neben Unternehmen können sich auch Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts an dem Programm beteiligen. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze sind förderfähig. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Über die kostenlose Hotline 0800 / 0 00 09 45 der Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung“ können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und andere Interessierte über unterschiedliche Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“
informieren.
Die gesamte Pressemitteilung vom 24.04.15 finden Sie hier.