Quelle: © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Seit dem 14.04.15 steht das Betreuungsgeld beim Karlsruher Bundesverfassungsgerichtshof auf dem Prüfstand. Schon nach dem ersten Verhandlungstag ist davon auszugehen, dass das Betreuungsgeld als nicht verfassungskonform wieder abgeschafft wird. Die Entscheidung wäre rein formal-juristisch, nicht jedoch familien- oder gleichstellungspolitisch begründet, aber in jedem Fall familien- und gleichstellungspolitisch wirksam.
Im Kern geht es um die Frage, ob der Bund mit der Einführung des Betreuungsgeldes seine Kompetenz überschritten hat. Mit der Zahlung von monatlich 150 Euro sollen Eltern, die ihr Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung unterbringen, einen Ausgleich für die steuerlichen Leistungen für einen Kitaplatz erhalten. Nicht in Frage steht für die Karlsruher Richter, dass das Betreuungsgeld als eine Maßnahme der „öffentlichen Fürsorge“ einzuordnen ist, was ein zentrales Kriterium für die Zuständigkeit des Bundes darstellt. Allerdings bezweifeln die Richter_innen, ob das Gesetz notwendig für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ ist. Dies wäre laut Artikel 72, Absatz 2 des Grundgesetzes weitere notwendige Voraussetzung für eine Bundeszuständigkeit und soll einer weiteren Auszehrung ihrer Gesetzgebungszuständigkeiten vorbeugen.